AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Plischkaner & Richert GbR – Salonschiff GRACE & Hausboot JULIA, Zur Alten Flussbadeanstalt 5, 10317 Berlin
Bestandteil des zwischen unseren Gästen und uns geschlossenen Mietvertrages sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bitte beachten Sie, dass auch durch Ihre telefonische Zusage ein verbindlicher Mietvertrag zustande kommt.
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung einer Unterkunft vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast eine Unterkunft in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Unterkunft trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Unterkunft baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
3. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr ein.
4. Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt.
5. Ihre Buchung wird durch uns nach Bestätigung und Eingang der Zahlung per Kreditkarte oder PayPal in Höhe von 100 % des errechneten Beherbergungspreises als verbindlich behandelt.
6. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung per E-Mail an mail@graceplace.de zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
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bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 20% des vereinbarten Preises
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bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten Preises
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bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises
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bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises
Die Zahlung entfällt, wenn zu gleichen Bedingungen ein Ersatzmieter gefunden wird. Dies kann sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter erfolgen.
7. Haftung und Pflichten des Mieters: Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten.
7.1. Events, zulässige Personenzahl, Weitervermietung: Unsere GRACE wird hier ausschließlich als Unterkunft für die jeweils gebuchte Anzahl an Gästen angeboten. Eine Nutzung für Events oder Feierlichkeiten sowie Foto- oder Filmproduktionen ist nicht erlaubt. Die für unsere Mietobjekte jeweils angegebene Personenanzahl (auch kurzfristiger Besuch) darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht überschritten werden. Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.
Sollte Interesse an einer der vorab genannten Nutzungen bestehen, so senden Sie ihre Anfrage vorab an mail@graceplace.de.
8. Sicherheit: Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die öffentlich zugänglichen Bereiche der Betriebsstätte des Vermieters mittels optisch-elektronischer Mittel (Videokameras) unter Verwendung von Auspixelung (Unkenntlichmachen) zur Prävention von Delikten gegen das Eigentum des Vermieters sowie zur Sicherung von Beweismitteln überwacht wird. Der Mieter wird ausdrücklich vor Betreten der Betriebsfläche des Vermieters durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen.